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Bürgermeister informierten sich über den Breitbandausbau
Ein wichtiger Standortfaktor sowohl wirtschaftlich als auch für die Bevölkerung ist die Netzabdeckung und Geschwindigkeit des Mobilfunknetzes. Gerade im ländlichen Raum gibt es noch einige weiße Flecken, die es zu schließen gilt. Die Zuständigkeiten für den Netzausbau liegen insbesondere beim Bund (Rahmenbedingungen, Regulierung, Vergabe von Frequenzen, Förderung) und bei den Netzbetreibern (Technischer Ausbau, Betrieb, Einhaltung der Auflagen). Die Kommunen spielen insbesondere bei der Standortauswahl z.B. für Funkmasten eine bedeutende Rolle. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen Vertreter der Mobilfunknetzbetreiber zu einer Bürgermeisterinformationsveranstaltung eingeladen.
Das mobile Datenvolumen steigt mit Zuwachsraten von jährlich rund 5 Prozent kontinuierlich an. Eine Herausforderung also auch an den Netzausbau. Mit der Verlängerung der Lizenzen der einzelnen Mobilfunkbetreiber, hat die Bundesnetzagentur im März 2025 Versorgungsauflagen und -verpflichtungen erlassen, die durch die privaten Netzbetreiber umgesetzt werden müssen. In Deutschland sind dies die Telekom, Vodafone, Telefónica (o2) und 1&1. In Abstimmung mit den anderen Netzbetreibern referierte Samuel Müller von Vodafone gemeinsam mit Christoph Huber von der Telekom über den geplanten Netzausbau im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Die allgemeinen Herausforderungen bei diesem Vorhaben: An einigen potenziell geeigneten Standorten gibt es Vorbehalte gegenüber dem Ausbau, zum Teil ist die Stromanbindung langwierig und teuer, teilweise überschneidet sich der Suchkreis mit Landschaftsschutzgebieten, in denen besonders geschützte Arten leben oder Bürgerinitiativen haben gegenüber dem Mobilfunkausbau gesundheitliche bzw. optische Bedenken.
Der sogenannte Suchkreis spielt beim Thema Mobilfunkausbau eine wesentliche Rolle. Er wird vom Netzbetreiber vorgeschlagen und stellt einen räumlichen Kompromiss-Spielraum für den möglichen neuen Standort eines benötigten Funkmasts dar. Die Kommune kann ebenfalls Standort-Vorschläge einbringen, die allerdings in dem vom Mobilfunkbetreiber definierten Suchkreis liegen müssen. Wenn die Vorschläge der Kommune innerhalb des Suchkreises aus funktechnischen oder wirtschaftlichen Gründen für den Mobilfunkbetreiber nicht geeignet sind, muss er das der Kommune gegenüber entsprechend begründen. Bei der Suche nach neuen Mobilfunkstandorten sollen die jeweiligen Städte und Gemeinden im Landkreis mitwirken und sich gegenseitig unterstützen: Zum Beispiel beim Antrags- und Genehmigungsverfahren, bei der Moderation von etwaigen Konflikten oder bei Informations- und Kommunikationskampagnen.
Der heutige Standard aus Nutzersicht sollte inzwischen 5G sein, was ab 2020 eingeführt wurde und das „Internet der Dinge“, vernetzten Verkehr oder die Industrie 4.0 ermöglicht. 5G ist in etwa zehn Mal schneller als die Vorgängertechnologie 4G/LTE und ermöglicht vernetzte Mobilitätsangebote, wie beispielsweise autonomes Fahren, eine bessere Netzstabilität bei Großveranstaltungen, wie Festivals oder Kirchweihen, Smart-Home-Technologien oder auch Smart-Farming, wo durch digitale Steuerungstechnik beispielsweise weniger Pestizide in der Landwirtschaft eingesetzt werden können. Auch im Gesundheitswesen hat die 5G-Technologie enorme Vorteile, weil etwa bei Notfällen in Echtzeit die Gesundheitsdaten vom Krankenwagen direkt ins Krankenhaus übermittelt werden können und somit bei Notfällen schneller und gezielter geholfen werden kann.
Die Vertreter der Kommunen nutzten bei der Informationsveranstaltung die Gelegenheit, um sich über geplante Standorte für Funktürme zu informieren oder aber auch konkrete Fragen über bestehende Funktürme in der eigenen Kommune zu stellen. „Der Mobilfunknetzausbau ist ein wichtiger Standortfaktor für uns als Landkreis. Ich selbst erlebe es leider selbst noch zu oft, dass die Verbindung, wenn ich unterwegs bin, abbricht. Diese weißen Flecken, die die Bevölkerung vor Ort ja auch einschränken, müssen endlich beseitigt werden. Wir als Landratsamt stellen dazu den Kontakt zu den Mobilfunkbetreibern für unsere Kommunen sicher und unterstützen bei Fragen“, erläuterte Landrat Manuel Westphal im Rahmen der Sitzung. Bei der Informationsveranstaltung erhielten die Teilnehmenden noch eine Information, die vermutlich nicht jedem bekannt ist: Im Vergleich zum Mobilfunkstandard 3G betragen die erzeugten Treibhausgasemissionen für 5G aufgrund des deutlich geringeren Energiebedarfs beim Streaming nur einen Bruchteil.