Bodenrichtwerte bzw. die Gesamtbodenrichtwertliste

Online - Antrag

Die Bodenrichtwerte werden regelmäßig zu Beginn jeden Jahres mit gerader Jahreszahl ermittelt (z.B. 01.01.2022).

Wichtiger Hinweis:

Grundsteuer in Bayern

Für die Abgabe der Grundsteuererklärung ab 01.07.2022 in Bayern ist ausdrücklich kein Bodenrichtwert erforderlich. Wir bitten, dies vor Ihrer Anfrage zu beachten, um eine Auslastung dahingehend möglichst gering zu halten.

Hinweis zur Mietpreisauskunft

Für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wird bislang kein qualifizierter Mietspiegel geführt. Sofern Sie eine Auskunft über vergleichbare Mietzinsen im Umfeld der betreffenden Immobilie wünschen, beantragen Sie dies bitte über „schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung“ und geben Sie hierzu an, wie viele Werte Sie benötigen. Zudem benötigen wir mindestens Angaben über

  • Baujahr
  • Standort
  • Wohnfläche und
  • Stichtag.

Es wird um Beachtung gebeten, dass die Auskünfte zu Mietpreishöhen von den Eigentümern und Eigentümerinnen freiwillig getätigt werden. Daher ist nicht auszuschließen, dass eine Anfrage zu vergleichbaren Mietzinsen im Zweifel nicht endgültig beantwortet werden kann. In diesem Fall setzen wir uns mit Ihnen anderweitig in Verbindung.

Interaktive Bodenrichtwertkarte

Dienstleistungs- und Gebührenübersicht

  • Alternativ: Geoportal Bayern
  • Schriftliche Auskunft aus der Kaufpreissammlung ohne gutachterliche Tätigkeit (Bodenrichtwert, Mietpreishöhe, etc.) mind. 25,00 € Euro je Wert
  • Bezug der Bodenrichtwertliste sowie der Bodenrichtwertkarten (Stand 01.01.2022) 170,00 €
  • Marktbericht 2022 für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 70,00 €
  • Paketpreis: Bodenrichtwertliste und Marktbericht 220,00 €
  • Besondere Auskünfte aus der Kaufpreissammlung mit gutachtlicher Tätigkeit mind. 150,00 € je Wert
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke:
    Die Gebühr ist im Regelfall wertabhängig und gestaffelt nach ermitteltem Wert; hinzu kommen die Auslagen.

Die erforderlichen Unterlagen für Verkehrswertgutachten:

  • schriftlicher Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens mit Angabe des Wertermittlungsstichtages
  • Lageplan 1 : 1000, neuesten Datums
  • Bestandspläne 1 : 100 (bei Gebäuden)
  • Berechnung der Wohnfläche und des umbauten Raumes
  • Baubeschreibung
  • Grundbuchauszug nach neuestem Stand (zwingend erforderlich)

Für Ihren Antrag auf Richtwertauskunft benötigen wir folgende Daten:


*) Pflichtfeld