Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Landkreiswahlen

Landratswahlen

Beschreibung 
Der Landrat ist oberster Repräsentant des Landkreises, er ist Leiter des Landratsamtes und vertritt den Landkreis nach außen.

Amtszeit
Der Landrat wird für sechs Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises gewählt.

Aufgaben
Er leitet die Sitzungen des Kreistages, nimmt die Vertretung des Landkreises wahr, führt die Beschlüsse des Kreistages aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er ist im Bereich der eigenen und übertragenen Aufgaben des Landkreises an die Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse gebunden. Da das Landratsamt die Funktion einer Doppelbehörde als Landkreisbehörde und gleichzeitig Staatsbehörde wahrnimmt, ist der Landrat zusätzlich als Chef des staatlichen Landratsamtes tätig.

Kreistagswahlen

Beschreibung
Der Kreistag steht für die Vertretung der Kreisbürgerinnen und Kreisbürger und ist das Hauptorgan des Landkreises. Er wird aus den Kreisrätinnen und Kreisräten und dem direkt von der Bevölkerung gewählten Landrat als Vorsitzenden gebildet. Die Anzahl der Mitglieder wird nach der Einwohnerzahl des Landkreises bestimmt.

Wahlzeit
In Bayern erfolgt die Wahl alle sechs Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises.

Aufgaben
Er entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen (Richtlinienkompetenz).

Der Kreistag bildet in erster Linie als Pflichtausschüsse den Kreisausschuss als wichtigsten Ausschuss, sowie den Rechnungsprüfungsausschuss und den Jugendhilfeausschuss. Er kann weitere Ausschüsse für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung bilden.