Zensus 2022

Der Zensus wird umgangssprachlich als Volkszählung bezeichnet und ist eine Art Inventur der Bevölkerung. Er muss alle 10 Jahre durchgeführt werden. Bei der stichprobenartigen Befragung erhebt der Staat verschiedene statistische Daten der Bürgerinnen und Bürger, wie zum Beispiel den Wohnort oder den Beruf.

Der Zensus ist wichtig, da viele Entscheidungen des Staates auf Bevölkerungszahlen basieren, zum Beispiel wie viele Kindergärten, Schulen oder Altenheime benötigt werden.

Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Diese amtlichen Einwohnerzahlen sind die Grundlage für wichtige politische und gesellschaftliche Entscheidungen, wie zum Beispiel:

  • die Einteilung der Wahlkreise,
  • die Verteilung der Zahlungen im Länderfinanzausgleich,
  • die Verteilung von EU-Fördermittel oder
  • die Planung von Schulen, Krankenhäusern und Einrichtungen für ältere Menschen.

Darüber hinaus ermöglicht der Zensus klare Aussagen über die Zusammensetzung und Struktur der Bevölkerung.

Die Basis für die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen sind die bestehenden Melderegister. Um Über‐ und Untererfassungen in den Melderegistern zu erkennen und entsprechend zu bereinigen, wird in einer Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung direkt befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht in diesem Zusammenhang eine Auskunftsverpflichtung kraft Gesetzes. 

Die Befragungen führen ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte durch.

Zusätzlich werden in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften (Sonderbereiche) alle Bewohnerinnen und Bewohner erfasst, da in diesen Einrichtungen die Melderegisterdaten aufgrund der besonderen Wohnform ungenau sind.

In der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) werden alle Eigentümer und Verwalter von Wohnraum befragt, um verlässliche Informationen über den Wohnungsbestand und die Wohnsituation der Bevölkerung zu erhalten.

Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erfassung von Bevölkerungsergebnissen. Den rechtlichen Rahmen für die vorbereitenden Arbeiten in Deutschland bildet das Zensusvorbereitungsgesetz. Grundlage für die Durchführung ist das Zensusgesetz.

Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen.

Das Statistische Bundesamt ist für die Entwicklung der benötigten technischen Anwendungen verantwortlich. Die Statistischen Ämter der Länder erheben eigenständig die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und organisieren die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte).

Die Zensus-Erhebungsstellen werben Erhebungsbeauftragte an, koordinieren die Befragungen vor Ort, bilden Erhebungsbezirke, stellen den Datenschutz sicher und kontrollieren die Erhebungsunterlagen.

Die Erhebungsbeauftragten führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Bevölkerung und den Bestand an Gebäuden und Wohnungen zu zählen. Bereits im letzten Zensus 2011 entschied man sich für ein registergestütztes Verfahren, das auch diesmal zum Einsatz kommt. Für die Bürgerinnen und Bürger ist diese Methode in der Gesamtheit wesentlich belastungsärmer und deutlich kostengünstiger als eine traditionelle Volkszählung, bei der alle Einwohnerinnen und Einwohner gezählt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

Die Daten werden nur anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird.

Ziel und Zweck ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2022 vorliegen.

 

Verschwiegenheit

Alle Beschäftigten im Projekt Zensus sind auf Verschwiegenheit verpflichtet. Verstöße gegen den vertraulichen Umgang mit persönlichen Daten haben strafrechtliche Konsequenzen, denn die Einhaltung der Schweigepflicht hat für die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder einen sehr hohen Stellenwert.

 

Löschungsvorschriften

Hilfsmerkmale wie Name und Anschrift müssen von den Daten, die für die späteren statistischen Auswertungen benötigt werden, zum frühestmöglichen Zeitpunkt getrennt und gelöscht werden.

 

Rückspielverbot

Der Schutz und die Vertraulichkeit der Daten haben beim Zensus höchste Priorität. Bürgerinnen und Bürger, deren Daten erhoben und verarbeitet werden, können sich darauf verlassen, dass diese Informationen keinem Unbefugten zugänglich gemacht werden. Auch gegenüber anderen Behörden gilt das Prinzip der Einbahnstraße. Das bedeutet zum Beispiel, dass aufgrund der durch den Zensus gewonnenen Kenntnisse keine Korrekturen von personenbezogenen Daten bei den Einwohnermeldeämtern vorgenommen werden dürfen.

 

Statistische Geheimhaltung

Bei der Veröffentlichung der Ergebnisse garantieren darüber hinaus die wissenschaftlich standardisierten Geheimhaltungsverfahren der amtlichen Statistik, dass Rückschlüsse auf einzelne Personen und individuelle Lebensverhältnisse nicht möglich sind.