Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Die Fahrberechtigung für die Klasse B/BE kann unter Auflagen bereits ab 17 Jahren erworben werden.

Nach bestandener theoretischer und praktischer Fahrprüfung und dem Erhalt der Prüfungsbescheinigung dürfen Sie in Deutschland bis zu Ihrem 18. Geburtstag nur zusammen mit einer Begleitperson - die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde - fahren. Die Prüfungsbescheinigung ist auch noch bis zu 3 Monate nach Ihrem 18. Geburtstag hinaus gültig. Dabei wird keine Begleitperson mehr benötigt.

 

Die Begleitperson darf den Inhaber der BF17-Bescheinigung nicht begleiten, wenn sie 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat.

Auch darf nicht begleitet werden, wenn die Begleitperson unter anderen berauschenden Mitteln gem. § 24a StVG steht.

 

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie müssen mindestens 16 1/2 Jahre alt sein
  • Sie müssen eine schriftliche Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter haben
  • Sie müssen mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
  • mindestens 30 Jahre alt,
  • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B,
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen

 

Was ist sonst zu beachten?

  • Mit Vollendung des 17. Lebensjahres und erfolgreichen Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die rosa Prüfungsbescheinigung.
  • Sie dürfen nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
  • Die begleitende Person muss dabei selbst in der Verfassung sein, ein Auto führen zu dürfen. Stichwort Alkohol- und Drogenkonsum.
  • Die Fahrberechtigung gilt grundsätzlich nur in Deutschland.
  • Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den richtigen EU-Kartenführerschein von der Führerscheinstelle ausgehändigt.

 

Für das Begleitete Fahren mit 17 Jahren benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Führerscheinantrag (Erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder bei uns)
  • Unterschriftenblatt (Erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder bei uns)
  • Zusatzantrag „Begleitetes Fahren mit 17“ (Erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder bei uns)
  • Kopien von Personalausweise und Führerscheine sämtlicher Begleitpersonen
  • 1 aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Lichtbild
  • Sehtest (max. 2 Jahre alt bei Antragstellung)
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung (im Original)