Führerschein
 
 

Namenänderung

Wenn Sie Ihren Namen geändert haben (durch Heirat, Scheidung, Adoption, o.ä.) empfehlen wir immer, dass Sie Ihren Führerschein auch ändern lassen. Dadurch werden bei Kontrollen mit der Polizei Irritationen vermieden, wenn der Führerschein mit dem Personalausweis abgeglichen wird. Gerade im Ausland könnte es sonst zu Problemen führen, die leicht zu vermeiden sind.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn der Personalausweis oder Reisepass noch den alten Namen enthält benötigen wir außerdem noch die Heiratsurkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Adoptionsurkunde, usw.
  • 1 aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Lichtbild
  • Führerschein
  • Eine Karteikartenabschrift der damaligen Ausstellungsbehörde, sofern der aktuelle Führerschein nicht vom Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ausgestellt wurde.