Beglaubigung deutscher Urkunden zur Verwendung im Ausland
Grundsätzlich führen amtliche Beglaubigungen von Kopien (z. B. Zeugnisse) die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen durch.
Beglaubigungen deutscher Urkunden zur Verwendung im Ausland erhalten Sie in der Ausländerbehörde. Wenn Sie eine deutsche Urkunde (z.B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung) im Ausland verwenden wollen, so wird die Anerkennung der Urkunde durch die ausländischen Behörden in der Regel von einer Apostille oder Legalisation der deutschen Urkunde abhängig gemacht.
Um den Apostille- bzw. Legalisationsvermerk auf der Urkunde zu erhalten, ist folgende Vorgehensweise erforderlich
Ausstellung der Urkunde durch das zuständige Standesamt bzw. Meldeamt
Vorlage der Urkunde beim Landratsamt zur Anbringung der sog. „Vorbeglaubigung“
Vorlage der Urkunde bei der Regierung von Mittelfranken
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