Überwachung eigenständiger Abwasserbehandlungsanlagen

Mit Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) durch Gesetz vom 18.07.2017 wurde mit Wirkung zum 28.01.2018 in § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WHG ein neuer Genehmigungstatbestand für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser, die unter die IE-Richtlinie fallen, geschaffen.

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist hiervon die „Deponiesickerwasserreinigungsanlage auf der Deponie Cronheim“ betroffen, die von der Firma Wehrle Umwelt GmbH, 79312 Emmendingen betrieben wird.

Die Anlage wird künftig in gewissen Abständen überprüft und die Überwachungsberichte werden anschließend hier veröffentlicht.