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Wildente bei Windsfeld mit Vogelgrippevirus infiziert
Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es einen ersten Nachweis für die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, bei einer Wildente. Das Tier wurde im Rahmen des Wildvogelmonitorings im Gemeindebereich Windsfeld beprobt.
Das Veterinäramt Weißenburg-Gunzenhausen ruft alle Geflügelhalter zu besonderer Aufmerksamkeit und zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf. Das Geflügelpestvirus zirkuliert in Deutschland in der Wildvogelpopulation. In Bayern wird das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und andere gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen als hoch eingestuft.
Hygiene strikt einhalten
Um den Eintrag der Geflügelpest in Bestände zu vermeiden, ist eine strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen notwendig. Denn nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, können die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen verhindert werden.
Vorbereitung auf die Stallpflicht
In diesem Zusammenhang bittet das Veterinäramt Weißenburg alle Geflügelhalter auch Hobbygeflügelhalter, sich auf eine eventuelle Stallpflicht vorzubereiten. Achten Sie auch jetzt schon darauf, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln nachhaltig unterbunden wird. Sollte eine Stallpflicht angeordnet werden müssen, wird Volierenhaltung gestattet, wenn der Auslauf mit einer für Wildvögel aller Art unüberwindbaren Barriere (z.B. engmaschiger Gitterzaun) eingefasst und durch eine geschlossene, dichte Dachkonstruktion gesichert ist.
Tierhaltung muss angemeldet sein
Das Veterinäramt fordert nochmals alle Geflügelhalter – auch die von Kleinstbeständen – auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen. Bitte geben Sie dazu unter Telefon
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln nicht angezeigt wird. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden.