Ortsrecht, Widerspruchsbehörde

Die Kommunen dürfen auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigungsnormen ihr eigenes Ortsrecht, also Satzungen und Verordnungen, erlassen. Das Landratsamt steht den Kommunen dabei beratend zur Seite.

Daneben ist das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde zur Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Kommunen zuständig. Einen großen Teil beanspruchen hier die Widersprüche im Bereich des Kommunalabgabenrechts.
Dieser Rechtsbereich umfasst die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Steuern durch die Kommunen sowie die Erhebung von Kosten, z. B. für einen Feuerwehreinsatz.