Wirtschafts- & Haushaltsführung, Gemeindestatistiken

Zur Erledigung ihrer freiwilligen und gesetzlichen Aufgaben (eigener und übertragener Wirkungskreis) benötigen die Kommunen eine entsprechende Finanzausstattung unter Ausschöpfung ihrer eigenen Einnahmemöglichkeiten und durch Zuwendungen Dritter (Staat).

Dazu sind die Einnahmen und Ausgaben in Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzplänen darzustellen. Diese werden von den Gemeinden im Landkreis nach der Kameralistik geführt und vollzogen. Sie sind ggf. teilweise genehmigungspflichtig.

Die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die Transparenz der Kassengeschäfte, unterliegt der örtlichen und überörtlichen Kassen- und Rechnungsprüfung.