Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Altöl

Altöl darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Unsachgemäß entsorgtes Mineralöl stellt eine unmittelbare Bedrohung unserer Lebensgrundlage dar. Schon ein Liter Altöl, das in den Erdboden gelangt, kann eine Million Liter Grundwasser verunreinigen und damit als Trinkwasser unbrauchbar machen.
Daher ist Rücknahme und Entsorgung von Altölen bereits seit 1987 durch die Altölverordnung geregelt. Danach sind z.B. alle Verkaufstellen gesetzlich verpflichtet, Altöl in der Menge des gekauften Mineralöls kostenlos zurückzunehmen.

Eine Entsorgung über die Sondermüllaktionstage ist nur eingeschränkt möglich (max. 10 Liter).