Abfallgebühren und -satzungen

Die Abfallgebühren errechnen sich im Wesentlichen aus

  • der Bereitstellung und Leerung der Abfallgefäße
  • der Sperrmüllabfuhr und -entsorgung
  • der Entsorgung über die Müllverbrennungsanlage Würzburg
  • der Deponienachsorge
  • dem Betrieb der Recycling- und Wertstoffhöfe
  • der Wertstoffsammlung und -verwertung
  • der Problemmüllsammlung und -entsorgung
  • der Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung
  • Sonderleistungen wie z. B.: Gebrauchtwarenmärkte, Wertstoffmobil

Die Verwaltung der Abfallgebühren erfolgt in der Regel über die Kämmerei des Landratsamtes.

Lediglich für vereinzelte Gemeinden erfolgt dies in der jeweiligen Gemeindeverwaltung. Auskunft hierüber gibt Ihnen die Kämmerei des Landratsamtes. 

Für jeden Haushalt und jede Einrichtung aus sonstigen Herkunftsbereichen besteht eine Anschlusspflicht an die öffentliche Abfallentsorgung.

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