Ein Gebäude in moderner Bauweise mit vier Ebenen. Dort ist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.

Information der Unteren Naturschutzbehörde: Biberfonds hilft bei Schäden durch den streng geschützte

Der Anstieg der Biberpopulation in Bayern bringt zunehmend Herausforderungen für die Land-, Forst- und Teichwirtschaft mit sich. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist darauf hin, dass im Schadensfall der Biberfonds des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz finanzielle Ausgleichsmöglichkeiten bietet.

Der Biber ist durch europäisches und deutsches Recht streng geschützt. Eingriffe in seinen Lebensraum – etwa die Entfernung von Dämmen oder Bauten – sowie Maßnahmen gegen das Tier selbst bedürfen einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung, die ausschließlich von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt werden kann.

Der Biber ist ein reiner Pflanzenfresser. Während der Vegetationsperiode frisst der Biber fast alle Pflanzen, die in der Nähe des Wassers wachsen. Normalerweise entfernt sich der Biber nicht weit vom Ufer. Findet er in diesem Umkreis aber einen Acker, kann es sein, dass er auch Feldfrüchte, wie Zuckerrüben, Äpfel, Mais oder Raps frisst. In der kalten Jahreszeit frisst der Biber fast ausschließlich Rinde, die er von Gehölzen schält. Deshalb fällt er auch im Winter mehr Bäume, am liebsten Weiden und Pappeln.

Aufgrund der enormen „Bautätigkeit“ des Bibers kommt es leider immer wieder zu Schäden in der Land-, Teich- oder Forstwirtschaft. Bei Schäden greift der Biberschadensfond des Umweltministeriums. Das können zum Beispiel Fraßschäden an Bäumen oder auch Flurschäden (Biberröhren) an Wiesen und Äckern sein.

Der Biberschadensfonds bietet betroffenen Bewirtschaftern eine Möglichkeit zum teilweisen finanziellen Ausgleich. Voraussetzung ist eine fachliche Schadensaufnahme durch die Biberberater des Landratsamtes oder landwirtschaftliche Schätzer des Bayerischen Bauernverbands. Die gemeldeten Fälle werden geprüft, dokumentiert und über die Regierung von Mittelfranken an das Umweltministerium weitergeleitet.

Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt, bei festgestellten Schäden zeitnah Kontakt aufzunehmen, um den weiteren Ablauf zügig koordinieren zu können. 

Kontaktpersonen: Frau Alberter, Frau Petschl