Amtsärztlicher Dienst

Die Ärzte des Gesundheitsamtes nehmen Untersuchungen und Begutachtungen vor, wenn dies durch Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist.

Begutachtung im Beamtenrecht
Erstellung von Gutachten für Beamtinnen und Beamte entsprechend dem Beamtenrecht zu Fragen der gesundheitlichen Eignung bei der Einstellung, der Dienstunfähigkeit, der medizinischen Rehabilitation und nach Dienstunfällen. Für Beamte und Richter des Freistaates Bayern sind für Fragen der Beurteilung der Dienstunfähigkeit und Wiederherstellung der Dienstfähigkeit die Regierungen zuständig.

Schulärztliche Untersuchungen
Im Einzelfall werden auf Anforderung der Schule schulärztliche Zeugnisse ausgestellt, die zu Fragen krankheitsbedingter Schulversäumnisse, Prüfungsunfähigkeit sowie zur gesundheitlichen Eignung zur Teilnahme am Sportunterricht Stellung nehmen.

Über diese Gutachtensanlässe hinaus gibt es eine Vielzahl von selteneren Begutachtungsanlässen, für die das Gesundheitsamt aufgrund von Rechtsvorschriften zuständig ist.