Die Sachbearbeitung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
Buchstaben A - Her |
09141 902-448 |
Buchstaben Hes - K, Rf - Sche | 09141 902-486 |
Buchstaben L - Re | 09141 902-445 |
Buchstaben Schf - Z | 09141 902-447 |
Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Jugend und Familie stehen bei Fragen in Unterhaltsangelegenheiten Minderjähriger und Volljähriger bis zum 21. Lebensjahr zur Verfügung. Das unterhaltsberechtigte Kind und dessen Sorgeberechtigte werden dabei unterstützt und über Möglichkeiten zur Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche aufgeklärt. Es erfolgt auch die Berechnung des angemessenen Unterhaltes und die Beurkundung.
Die Höhe des Unterhaltes bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle und ist abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und vom Alter des Unterhaltsberechtigten. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Zahlung des Mindestunterhaltes.