Jugendhilfeplanung

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung.

Die Jugendhilfeplanung ist seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes am 01.01.1991 eine Pflichtaufgabe jedes Jugendamtes.

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung

  • den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen
  • den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
  • die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann

Somit werden mit Hilfe der Jugendhilfeplanung bestehende und neue Jugendhilfeangebote überprüft und Maßnahmen und Handlungsstrategien zur Umsetzung eines bedarfsgerechten Angebotes der Jugendhilfe im Landkreis entwickelt.

Die Jugendhilfeplanung arbeitet laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses in Weißenburg-Gunzenhausen situationsbezogen, bedarfsorientiert, pragmatisch und partizipativ im Sinne des Konzepts der dynamischen, bedarfsorientierten Jugendhilfeplanung. Teil der Jugendhilfeplanung ist der Unterausschuss Jugendhilfeplanung, der im Jahr 2016 seine Arbeit aufnahm und diese mitgestaltet und unterstützt.

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Geschäftsbericht für das Amt für Jugend und Familie Weißenburg-Gunzenhausen - 2022 (7,5 MB)