Verfahrenslotsin
Das Jugendamt wird inklusiv.
Die Verfahrenslotsin berät und begleitet unabhängig und vertraulich
Menschen ...
- mit Behinderung oder einer drohenden Behinderung
- im Alter von 0 bis 27 Jahren
- bzw. deren Eltern oder Angehörige
Die Verfahrenslotsin bietet Unterstützung …
- bei der Verschaffung eines Überblicks über Leistungen und Rechte
- beim Formulieren von Wünschen und Ansprüchen
- bei der Antragsstellung
- bei der Umsetzung bewilligter Leistungen
- im Fall einer Ablehnung eines Antrages
- bei der Vermittlung an weitere Fachstellen
Die Gesetzesgrundlage für einen Verfahrenslotsen
Nach bisher geltender Rechtslage werden Hilfen für junge Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung vom Sozialhilfeträger erbracht und Leistungen für junge Menschen ohne oder mit seelischer Behinderung vom Jugendhilfeträger.
Dies soll im Sinne einer inklusiven Lösung ab dem Jahr 2028 zusammengeführt werden; das Jugendamt soll dann für alle jungen Menschen zuständig sein, unabhängig von Behinderung.
Zur Begleitung auf dem Weg zur einheitlichen Zuständigkeit steht ab dem Jahr 2024 in jedem Jugendamt ein Verfahrenslotse zur Verfügung, der
(1.) Leistungsberechtigte bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe berät und unterstützt, also durch den Dschungel der Zuständigkeiten lotst sowie
(2.) das Jugendamt bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit unterstützt.