Vormundschaften & Pflegschaften

Vormund oder Pfleger – was ist der Unterschied?

Immer dann, wenn das Amtsgericht sich durch schwerwiegende Gründe veranlasst fühlt, die elterliche Sorge zu entziehen, braucht das Kind bzw. der Jugendliche jemanden, der diese elterliche Sorge ausübt. Dann kommt der Vormund ins Spiel. Interessant dürfte an dieser Stelle auch sein, dass das Amt für Jugend und Familie automatisch, also kraft Gesetzes, Vormund wird, wenn eine minderjährige Mutter ihr Kind bekommt.

Oft werden aber nur bestimmte Anteile der elterlichen Sorge entzogen, die wiederum von jemandem ausgeübt werden. In diesem Fall spricht man von einer Pflegerin oder einem Pfleger.

Bei uns im Amt für Jugend und Familie Weißenburg-Gunzenhausen arbeiten zwei Fachkräfte hauptberuflich in diesem Bereich und betreuen zwischen 65-70 Kinder und Jugendliche. Wenn Sie mehr wissen möchten, dann werden in der Broschüre „Dein Vormund vertritt dich“ die Aufgaben des Vormundes und Pflegers noch wesentlich ausführlicher erklärt. Gerne können Sie sich auch telefonisch an uns wenden.