Police - policeman or cop in uniform stop car in traffic control

Entzug & Wiedererteilung

Führerscheinstelle

Darunter fallen folgende Aufgabenbereiche:

  • Wiedererteilungen von Führerscheinen nach Entzug
  • Entzug des Führerscheines
  • Fahreignungsüberprüfungen

Die Sachbearbeitung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens:

Buchstaben A - L:09141 902-181
Buchstaben M - Z:09141 902-182

Öffnungszeiten:  
Montag - Freitag nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, Kontakt per E-Mail: fuehrerscheinwesen@landkreis-wug.de

Einen Antrag auf Wiedererteilung können Sie frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen. Wenn keine Sperrfrist angeordnet ist, können Sie sofort einen Antrag stellen. Den Antrag auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis finden Sie unten im Downloadbereich.

Bitte senden Sie den Antrag samt Unterlagen per Post zu oder werfen ihn beim Landratsamt in den Briefkasten. Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung ist nicht erforderlich.

Wenn Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, ist hierzu ein Termin telefonisch beim zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren. Eine Online-Terminvereinbarung ist nicht möglich.

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung beizulegen:

Für alle Klassen:

  • Aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Lichtbild
  • Unterschriftenblatt zur Ausstellung des Führerscheins (Finden Sie unten im Downloadbereich)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (Lebensrettende Sofortmaßnahmen können nicht mehr anerkannt werden)
  • Behördliches Führungszeugnis (Klasse D: erweitertes Führungszeugnis)

 

Für die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:

  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle

(nicht älter als 2 Jahre)

 

Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
  • Allgemeinärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)

 

Zusätzlich für die Klassen D, DE, D1 und D1E:

  • Betriebs- und arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
  • Erweitertes Führungszeugnis

Weitere Hinweise zum Verfahren auf Wiedererteilung finden Sie unten im Downloadbereich.

Weitere Aufgabenbereiche:

  • Punktesystem, Aufbauseminare
  • Probezeitmaßnahmen  

Öffnungszeiten:  
Montag - Freitag nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, Kontakt über Telefon: 09141 902-110 oder per E-Mail: fuehrerscheinwesen@landkreis-wug.de