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Eintrag Schlüsselzahl 96
Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt darf im Rahmen dieser Klasse einen Hänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 750 kg fahren. Sofern das Gesamtgewicht des Gespannes aus Auto und Hänger 3.500 kg nicht überschritten wird, sind auch Anhänger über 750 kg zulässig.
Wer jetzt allerdings schwerere Gespanne fahren möchte, benötigte in der Vergangenheit die Klasse BE. (Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als 3.500 kg)
Der Gesetzgeber hat jetzt eine „Zwischenlösung“ eingeführt, wonach man ein schweres Gespann aus Auto und Hänger fahren darf als bei der Klasse B.
Hierfür muss auch keine Prüfung abgelegt werden, sondern es muss eine Schulung bei einer Fahrschule absolviert werden. Mit der Bescheinigung über die Teilnahme an der Schulung wird Ihnen in Ihren Führerschein bei der Klasse B die Schlüsselzahl 96 eingetragen, mit der man dann Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt fahren darf.
Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination wurde also von 3.500 kg auf 4.250 kg erhöht.
Hinweis: Ein solches Gespann darf erst gefahren werden, wenn die SZ 96 tatsächlich in Ihrem Führerschein eingetragen ist. Die bloße Teilnahmebescheinigung reicht nicht!
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Bescheinigung über die Fahrerschulung
- ein aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Lichtbild
- Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Eine Karteikartenabschrift der damaligen Ausstellungsbehörde, sofern der aktuelle Führerschein nicht vom Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ausgestellt wurde.