Erstmaliger Erwerb einer Fahrerlaubnis

Beim erstmaligen Erwerb wird die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Regelprobezeit beträgt hierbei 2 Jahre. Ausgenommen von der Probezeit sind die Klassen AM, L und T.

Voraussetzung für den Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse:

  • Ordentlicher Wohnsitz im Inland
  • Für die Klassen C1, C, D1, D ist ein Vorbesitz der Klasse B erforderlich

Mindestalter:

  • Klasse AM 15 Jahre
  • Klasse A1, L und T 16 Jahre
  • Klasse A2, B, BE, C1, C1E 18 Jahre
  • Klasse A bei Direktzugang 24 Jahre, bei Vorbesitz Kl. A2 seit min. 2 Jahren 20 Jahre
  • Klasse C, CE 21 Jahre, bei erfolgter Grundqualifikation 18 Jahre. Oder Während Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 Jahre aber nur im Rahmen vom Ausbildungsverhältnisses.
  • Klasse D1, D1E 21 Jahre, im Rahmen der Ausbildung Berufskraftfahrer 18 Jahre
  • Klasse D, DE 24 Jahre, nach beschleunigter Grundqualifikation 23 Jahre, nach erfolgter Grundqualifikation 21 Jahre, Während der Berufsausbildung Berufskraftfahrer 20 Jahre, Während der Berufsausbildung Berufskraftfahrer im Linienverkehr bis 50 km 18 Jahre

Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte die Führerscheinstelle.

Für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis benötigen wir zur Antragstellung folgende Unterlagen:

Bei Klasse A1, A2, A, B, BE, L, T

  • Führerscheinantrag (Erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder bei uns)
  • Kopie des Ausweisdokuments
  • Unterschriftenblatt (Erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder bei uns)
  • 1 aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Lichtbild
  • Sehtest (max. 2 Jahre alt bei Antragstellung)
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung (im Original)

 

Bei Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

  • Führerscheinantrag (Erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder bei uns)
  • Kopie des Ausweisdokuments
  • Unterschriftenblatt (Erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder bei uns)
  • 1 aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Lichtbild
  • Allgemeinärztliches Gutachten gemäß Anlage 5 der FeV
  • Augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der FeV
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Bei D, D1, D1E und DE:zusätzlich Erweitertes Führungszeugnis und MPU
  • Bei Berufskraftfahrern: Berufskraftfahrergrundqualifikation für die Schlüsselzahl 95 

Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.