Für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis benötigen wir zur Antragstellung folgende Unterlagen:
Bei Klasse A1, A2, A, B, BE, L, T
- Führerscheinantrag (Erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder bei uns)
- Kopie des Ausweisdokuments
- Unterschriftenblatt (Erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder bei uns)
- 1 aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Lichtbild
- Sehtest (max. 2 Jahre alt bei Antragstellung)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (im Original)
Bei Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
- Führerscheinantrag (Erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder bei uns)
- Kopie des Ausweisdokuments
- Unterschriftenblatt (Erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder bei uns)
- 1 aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Lichtbild
- Allgemeinärztliches Gutachten gemäß Anlage 5 der FeV
- Augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der FeV
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Bei D, D1, D1E und DE:zusätzlich Erweitertes Führungszeugnis und MPU
- Bei Berufskraftfahrern: Berufskraftfahrergrundqualifikation für die Schlüsselzahl 95
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.