Fahrerlaubnis verlängern

Die Fahrerlaubnisse der Klassen C1/C1E, C/CE und D1/D1E, D/DE werden nur noch befristet erteilt. Dadurch sollen Eignungsmängel durch die regelmäßigen ärztlichen Kontrollen ausgeschlossen oder frühzeitig erkannt werden.

Diese Fahrerlaubnisse müssen regelmäßig verlängert werden. Für die Verlängerung muss ein Antrag gestellt werden, der spätestens 5 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen sollte aber frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit. Die Gültigkeit der C- und D-Klassen beträgt grundsätzlich 5 Jahre. Fahrerlaubnisinhaber, die die Klassen C1/C1E ab dem 28.12.2016 erworben haben, beträgt die Gültigkeit ebenfalls nur noch 5 Jahre.

Bitte beachten Sie die unten genannten abweichenden Gültigkeiten in Abhängigkeit des Erteilungsdatums.

 

Für Fahrerlaubnisinhaber, welche die Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 erworben haben gilt:

  • Fahrerlaubnisklassen C1, C1E sind unbefristet
  • Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1, D1E, D, DE sind bis zum 50. Lebensjahr befristet und können dann jeweils um 5 Jahre verlängert werden

Bei Fahrerlaubnisinhaber, welche die Fahrerlaubnis ab dem 01.01.1999 und vor dem 28.12.2016 erworben haben gilt:

  • Fahrerlaubnisklassen C1, C1E sind bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet und können dann jeweils um 5 Jahre verlängert werden
  • Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1, D1E, D, DE sind generell auf 5 Jahre befristet

Für eine Verlängerung der Klassen C1/C1E und C/CE werden folgende Unterlagen benötigt:

Für eine Verlängerung der Klassen D1/D1E und D/DE werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ärztliches Gutachten nach der Anlage 5 der FeV
  • Augenärztliches Gutachten nach der Anlage 6 der FeV
  • Erweitertes Führungszeugnis (Bei Antragsteller aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis)
  • MPU (Nur bei Antragsteller, die über das 50. Lebensjahr hinaus verlängern möchten)
  • Ein aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Lichtbild
  • Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eine Karteikartenabschrift der damaligen Ausstellungsbehörde, sofern der aktuelle Führerschein nicht vom Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ausgestellt wurde.

 

Für Antragsteller, die als Berufskraftfahrer tätig sind, gelten neben der FeV auch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Um die Berechtigung für den beruflichen Güter- und/oder Personenkraftverkehr zu verlängern, müssen 5 Weiterbildungen absolviert werden, die dann bei der Verlängerung mit vorgelegt werden. Die Berechtigung wird dann in Form einer Scheckkarte neben dem Führerschein ausgestellt und ist ebenfalls 5 Jahre gültig. Für die nächste 5-jahres Periode müssen dann wieder 5 Weiterbildungsmodule besucht werden.