Feuerwehrführerschein

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste, sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes können durch die Führerscheinstelle unter erleichterten Bedingungen eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge (mit Anhänger) bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse erhalten.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Fahrberechtigung:

  • Zugehörigkeit zu einer der o.g. Organisation(en)
  • Besitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
  • Organisationsinterne Ausbildung
  • Organisationsinterne Prüfung

 

Bei der Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung (Anlage 2, 3, 4 FBerV)

Hinweis: Der Ausbilder und der Prüfer dürfen nicht die gleiche Person sein. Es sei denn, die Ausbildung wurde durch einen Fahrlehrer im Sinn des Fahrlehrergesetzes durchgeführt.

 

Ausbildungsberechtigt sind Fahrlehrer im Sinn des Fahrlehrergesetzes sowie Personen, die

  1. das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  2. mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C1 sind,
  3. zum Zeitpunkt der Einweisungs- und Prüfungsfahrten im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet sind und
  4. der ausbildenden Organisation angehören.