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Vorzeitige Führerscheine
Ausnahmen vom Mindestalter für die Führerscheinklassen B und L
Eine Ausnahmegenehmigung für einen vorzeitigen Führerschein bzw. vom Mindestalter kann erteilt werden
- für die Führerscheinklasse B (für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t)
- für die Führerscheinklasse T (für Zugmaschinen bis 40 km/h)
Eine Ausnahmegenehmigung ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. In der Regel kann eine solche nur dann erteilt werden, wenn z.B. keine Möglichkeit besteht, mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Wohnort zur Arbeitsstelle zu gelangen. Außerdem muss zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstelle eine bestimmte Mindestentfernung (siehe unten „Kriterienkatalog") vorliegen.
Zudem ist für jeden, der diesen Führerschein erwerben möchte, eine sog. medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich (MPU-Begutachtung). Diese wird von einer anerkannten Begutachtungsstelle durchgeführt.
Neben den allgemeinen Führerscheingebühren wird vom Landratsamt - neben den allgemeinen Gebühren für die Erteilung einer Fahrerlaubnis - eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € (Klasse B) bzw. 75,00 € (Klasse T) erhoben.
Es wird ausdrücklich empfohlen, vor Antragstellung mit dem Landratsamt Kontakt aufzunehmen, um abzuklären, ob eine Ausnahmegenehmigung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.
Download
Kriterienkatalog für Ausnahmen vom Mindestalter im Landkreis WUG - Stand: März 2024 (93,2 KB)