Kfz-Zulassung - Internetbasierte Außerbetriebsetzung

Über den folgenden Link können Sie seit 01.01.2015 Ihre KFZ-Außerbetriebsetzung online erledigen:

Kfz-Außerbetriebsetzung / Kfz-Abmeldung (Bürgerservice-Portal)

Seit dem 01.01.2015 können Fahrzeuge im Rahmen eines internetbasierten Verfahrens online außer Betrieb gesetzt werden. Sicherheitscodes in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und auf den Stempelplaketten der Kennzeichen sowie der neue Personalausweis machen dies möglich.

Für Fahrzeughalter, die ihr Auto abmelden möchten, entfällt somit der Gang zur Zulassungsbehörde.

Die internetbasierte Außerbetriebsetzung erfolgt über ein von der Zulassungsstelle genutztes dezentrales Portal. Nur Fahrzeuge, die über Kennzeichen mit den neuen Stempelplaketten sowie eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit jeweils verdecktem Sicherheitscode verfügen, können internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden.

Und so funktioniert die internetbasierte Außerbetriebsetzung:

Fahrzeuge, die seit dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen wurden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode.

Diese Fahrzeuge können dann folgendermaßen online außer Betrieb gesetzt werden:

  1. Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) freilegen (darunter wird eine sog. TAN-Nummer sichtbar),
          
  2. Verdeckung der Siegelplakette(n) des / der Kennzeichen(s) abziehen (darunter wird jeweils eine sog. TAN-Nummer sichtbar),
          
  3. Sicherheitscode abschreiben,
          
  4. Antragsteller identifiziert sich mittels des neuen Personalausweises (nPA) auf der zentralen Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Die sichere Personenidentifizierung im i-Kfz-Portal erfolgt für natürliche Personen mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises (nPA) bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT),
          
  5. Eingabe des Fahrzeugkennzeichens,
          
  6. Eingabe der Sicherheitscodes auf dem Formular des Portals,
          
  7. Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System. Die Gebühr für die Online-Außerbetriebsetzung beträgt 6,20 Euro. Falls Sie das Kennzeichen für weitere 12 Monate reservieren möchten, beträgt die zusätzliche Gebühr 2,60 Euro. Eine Reservierung ist nur für die Wiederzulassung desselben Fahrzeugs für den selben Halter möglich.
          
  8. Ein Klick noch und das Fahrzeug ist nach Übermittlung der Daten an die zuständige Zulassungsbehörde (wird über das Kennzeichen ermittelt) abgemeldet,
          
  9. die Zustellung der Abmeldebestätigung an den Fahrzeughalter erfolgt postalisch.