Die verkehrsrechtliche Anordnung bestimmt gegenüber der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer
- wie die Arbeitsstelle abzusichern ist
- ob und wie der Verkehr zu beschränken ist
- wie der Verkehr zu leiten und zu regeln ist
- wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind
- wie der Verkehr umzuleiten ist.
Daneben sind die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA – zu beachten. Die verkehrsrechtliche Anordnung wird den Antragstellenden zugestellt.
Die Anträge sind mindestens 7 Werktage vor dem geplanten Beginn der Bauarbeiten beim Landratsamt oder bei der Gemeinde einzureichen, nachdem am Genehmigungsverfahren immer die zuständige Polizeiinspektion sowie der Straßenbaulastträger beteiligt werden müssen.
Unabhängig hiervon ist zuvor beim Straßenbaulastträger (bei Kreisstraßen die Tiefbauverwaltung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen, bei Staats- und Bundesstraßen das Staatliche Bauamt Ansbach) eine Gestattung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes einzuholen, falls Grabarbeiten im Straßenbereich vorgenommen werden.