Asylrecht
 
 

Asylrecht

Dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen werden aufgrund einer gesetzlich festgelegten Quote (Königsteiner Schlüssel, DVAsyl) Asylbewerberinnen und Asylbewerber zugewiesen, für deren aufenthaltsrechtliche Betreuung in der Regel die Zentrale Ausländerbehörde bei der Regierung von Mittelfranken zuständig ist.

Regierung von Mittelfranken
Zentrale Ausländerbehörde Mittelfranken 
Außenstelle Ansbach
Telefon +49 (0)981 53-8260
Fax +49 (0)981 53-981318
E-Mail zab.ansbach@reg-mfr.bayern.de

Hausanschrift
Philipp-Zorn-Straße 66
91522 Ansbach

Postanschrift
Postfach 6 06
91511 Ansbach

Zu den aufenthaltsrechtlichen Aufgaben während des Asylverfahrens gehören z. B. die Ausstellung und Verlängerung der Aufenthaltsbescheinigungen (Gestattung, Duldung), die Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen oder die Anordnung oder die Löschung von räumlichen Beschränkungen.

Die Unterbringung und die Versorgung der Asylbewerber (Asylbewerberleistungen) werden nicht durch die Ausländerbehörde sondern durch das Sozialamt des Landratsamtes und die Regierungsaufnahmestelle der Regierung von Mittelfranken sichergestellt.

Am Asylverfahren selbst sind die Ausländerbehörden nicht beteiligt. Dieses wird ausschließlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), einer dem Bundesinnenministerium unterstellten Bundesbehörde, durchgeführt www.bamf.de. Die Ausländerbehörde des Landratsamtes hat weder Einfluss auf die Entscheidung über den Asylantrag noch auf die Verfahrensdauer.