Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Zuständig für die Entgegennahme Ihres Einbürgerungsantrags ist das Landratsamt. Die Entscheidung über den Antrag trifft im Falle einer Anspruchseinbürgerung das Landratsamt, im Falle einer Ermessenseinbürgerung die Regierung von Mittelfranken.

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    Dann können Sie nun einen Termin beim zuständigen Ansprechpartner vereinbaren oder online einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Das Einbürgerungsverfahren wird erst eingeleitet, wenn Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht und die anfallende Gebühr bezahlt haben.

    Um den Antrag online stellen zu können, ist eine Anmeldung mit Ihrer BayernID erforderlich. Die Gebühr muss online bezahlt werden.

Wichtiger Hinweis:

Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erfolgt seit 27.06.2024 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit („doppelte Staatsbürgerschaft“), d. h. Sie müssen auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht verzichten. Es gibt jedoch einige Staaten, nach deren Recht ein Verlust der Staatsbürgerschaft eintritt, wenn die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates erworben wurde. Ihre deutsche Einbürgerungsbehörde hat auf diese Rechtsfolge keinen Einfluss. Wenn Sie dieses Ergebnis vermeiden möchten, sollten Sie vor der Einbürgerung mit den zuständigen Behörden (z. B. Botschaft, Konsulat) Ihres Heimatstaates abklären, ob ein Verlust der Staatsbürgerschaft eintritt, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat:

BMI - Einbürgerung (bund.de)

und zum neuen Einbürgerungsrecht, das seit 27.06.2024 gültig ist:

Einbürgerungsrecht