Hochwasser in Bayern Ende Mai/Anfang Juni 2024 - Hilfen für Betroffene

Zur Unterstützung der durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2024 Geschädigten, hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat für ganz Bayern eine Finanzhilfeaktion sowie eine Soforthilfeaktion eingeleitet.

Zur Unterstützung der durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2024 Geschädigten, hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat für ganz Bayern eine Finanzhilfeaktion sowie eine Soforthilfeaktion eingeleitet.

 

Soforthilfen für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter

Die Anträge auf Soforthilfe für „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“, können bei den jeweilig zuständigen Landratsämtern und kreisfreien Städten gestellt werden. Von dort erfolgt auch die Auszahlung der Soforthilfen. Die Anträge sowie weitere Informationen finden Sie hier

Die Anträge auf Soforthilfe können bis spätestens 31.08.2024 gestellt werden.

Hinweis: Für die Soforthilfen im Bereich Landwirtschaft und Fischerei ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig.

Finanzhilfeaktion bei drohender Existenzgefährdung

Für die Durchführung der Finanzhilfeaktion gilt die Härtefondsrichtlinie (HFR) vom 11. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 142). Für die Gewährung von Finanzhilfen bei Schäden an Gewerbe ist die Regierung von Mittelfranken zuständig.

Die Anträge auf Finanzhilfe sind bis spätestens 31.10.2024 einzureichen.

Anträge, rechtliche Grundlagen und weitere Informationen des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat finden Sie hier

Ansprechpartner

Ansprechpartner Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen:
Sachgebiet 32 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon: 09141 902-179
E-Mail: sicherh-waffen-jagd.lra@landkreis-wug.de

Ansprechpartner Regierung von Mittelfranken:
Telefon: 0981 53-1321
E-Mail: haertefonds@reg-mfr.bayern.de