Waffen- & Sprengstoffrecht

Ziel ist die Stärkung der Inneren Sicherheit durch Reglementierung des privaten Erwerbs und Besitzes von Waffen und Sprengstoff und durch die Bekämpfung des illegalen Handels und Besitzes.

Das Landratsamt ist für die Erteilung folgender waffenrechtlicher Erlaubnisse zuständig:

  • Waffenbesitzkarte (grün, gelb, rot) (für Jäger, Sportschützen, Sammler, Waffenerben, ...) 
  • Europäischer Feuerwaffenpass                                        
  • Kleiner Waffenschein                                                        
  • Waffenschein
  • Erlaubnis zum Schießen außerhalb einer Schießstätte   
  • Waffenhandelserlaubnis
  • Waffenherstellungserlaubnis
  • Betrieb einer Schießstätte                   

Hier finden Sie das aktuelle Waffengesetz.

Waffenbesitzkarten

Die sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes dient dem Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich.

  • Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
  • Vorderladerschießen
  • Böllerschießen

Für die Erteilung der Erlaubnis ist die Vorlage eines Fachkundezeugnisses erforderlich. Dieses kann durch die Teilnahme an einem Lehrgang erworben werden, in welchem die Fachkunde zum Umgang mit der jeweiligen Art von explosionsgefährlichem Stoff erlernt wird. Für die Teilnahme an einem Fachkundelehrgang ist die Vorlage einer so genannten Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, die mindestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn beim Landratsamt beantragt werden sollte.