Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Die Gleichstellungstelle des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen möchte Sie über die Einführung des bundesweiten „Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen“ informieren:

Unter der kostenlosen Telefonnummer: 08000 116 016 ist das Hilfetelefon ab sofort erreichbar.

Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Köln angesiedelt und wird vom Bundesfamilienministerium gefördert.

Betroffenen Frauen können sich Tag und Nacht an die Beraterinnen des Hilfetelefons wenden, das kostenfrei, mehrsprachig und barrierefrei angeboten wird. Auch werden die Gespräche vertraulich und anonym behandelt.  Das Hilfetelefon bietet erstmals für Deutschland rund um die Uhr ein dauerhaftes Angebot der Erstberatung und Weitervermittlung an Beratungsangebote vor Ort an.

Auf www.hilfetelefon.de  können Frauen auch über eine gesicherte, anonyme und barrierefreie Online-Verbindung Kontakt zu den Beraterinnen aufnehmen. Über die Website gibt es auch einen Zugang zu einer Gebärdendolmetscherin.

Gewalt gegen Frauen gehört in Deutschland leider zum Alltag. Die Formen der Gewalt sind unterschiedlich und umfassen seelische, körperliche und sexuelle Gewalt  innerhalb von Beziehungen, sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, Zwangsverheiratung und Frauenhandel.

In einer repräsentativen Studie stellte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fest, dass in Deutschland ca. 40 % der Frauen körperliche oder sexuelle Übergriffe im Erwachsenenalter erlebt haben. Besonders auffällig ist, dass jede vierte Frau innerhalb ihrer Beziehung Gewalt durch den Partner erfahren hat.

Obwohl eine Mehrzahl der Frauen weiß, dass es Beratungs- und Hilfsangebote für sie gibt, wenden sich nur 11% der betroffenen Frauen an eine solche Institution.

An dieser Stelle setzt das bundesweite Hilfetelefon mit seinem neuen Rund-um-die Uhr-Angebot an.

Das Hilfetelefon berät zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und andere Menschen aus dem sozialen Umfeld, sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden.

Weitere Hinweise:
Flyer, Plakate und weitere Materialen für die Fach- und Öffentlichkeitsarbeit unter obengenannter Website.

Gesetzliche Grundlage: Hilfetelefongesetz (HilfetelefonG), verabschiedet vom Deutschen Bundestag im März 2012 (BGBI.I S.448)