Heimaufsicht

Die Heimaufsicht (offizielle Bezeichnung: Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht -, FQA) prüft in der Regel einmal jährlich im Rahmen einer unangemeldeten Begehung sämtliche Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe im Landkreis.

Darüber hinaus werden anlassbezogene Prüfungen, z. B. bei Beschwerden über die Einrichtung, durchgeführt. Die Prüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt in einem sog. multiprofessionellen Team, in dem das Gesundheitsamt als fachkundige Stelle die für die Heimaufsicht zuständigen Ansprechpartner zu fachlichen Fragen in Hinblick auf soziale Betreuung, Pflegequalität, Hygiene und medizinische Aspekte berät.

Ebenso erfolgt auch eine Begehung der ambulant betreuten Wohngemeinschaften und der betreuten Wohngruppen für Menschen mit Behinderung. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz.

Fachliche Grundlage der Prüfungen ist der vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen veröffentlichte Prüfleitfaden.

Ihr Kontakt zur Heimaufsicht

Verwaltung und Beratung

Telefon: 09141 902-473

Die Prüfberichte über stationäre Einrichtungsbegehungen der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.01.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht, wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen, von der FQA überprüft wurde.