Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Aktuelle Wasserrechtsverfahren im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Errichtung von zwei Brunnen der Firma Altmühltaler in Treuchtlingen

Im Frühjahr 2022 hat die Firma Altmühltaler in Treuchtlingen die Erlaubnis für die Durchführung von zwei Probebohrungen beantragt. Nachdem diese nun errichtet und die entsprechenden Pumpversuche durchgeführt wurden, hat die Firma Altmühltaler die Erlaubnis für die Errichtung von zwei Brunnen in unmittelbarer Nähe zu den Probebohrungen beantragt. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat als zuständige Genehmigungsbehörde alle wichtigen Informationen zusammengefasst und aktualisiert diese in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach fortlaufend (aktueller Stand der Seite: 16.08.2024).

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen informiert darüber, dass die Probebohrungen und die Pumpversuche der Firma Altmühltaler abgeschlossen sind und Altmühltaler die Genehmigung für die Errichtung von zwei Brunnen sowie die Durchführung von Pumpversuchen beantragt hat. Mit Bescheid vom 09.01.2024 wurde die Genehmigung dafür seitens des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen erteilt. 


Aufgrund der Ergebnisse aus den Probebohrungen (s. Infoseite zum Wasserrechtsverfahren) beabsichtigt die Fa. Altmühltaler zwei Förderbrunnen am jeweiligen Standort der Probebohrungen zu errichten. Hierfür ist eine weitere wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Ob und welche Mengen Altmühltaler nach dem erfolgten Bau der Brunnen und Pumpversuchen aus dem Eisensandstein entnehmen darf, wird in einem weiteren wasserrechtlichen Verfahren entschieden werden. Das förmliche Mineralwasseranerkennungsverfahren wird voraussichtlich ebenfalls erst nach Fertigstellung der Brunnen durchgeführt.

Mit Datum vom 17.10.2023 hat die Firma Altmühltaler die Unterlagen für den Antrag zur Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für die Errichtung von 2 Brunnen in unmittelbarer Nähe der Probebohrungen sowie für die Durchführung der erforderlichen Pumpversuche beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen eingereicht.

Das Bergamt Nordbayern wurde aufgrund der geplanten Bohrtiefe >100 m beteiligt. Hier muss entschieden werden, ob aufgrund § 21 Stand AG eine Beteiligung des Landesamtes für Umwelt und des Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung notwendig ist.


Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung 

Das Landratsamt hat die Unterlagen an das Wasserwirtschaftsamt Ansbach zur Erstellung eines Gutachtens als amtlicher Sachverständiger weitergeleitet sowie die Untere Naturschutzbehörde und das Gesundheitsamt um Stellungnahme zu dem Vorhaben gebeten. Die Fachbehörden wurden ebenfalls um Stellungnahme gebeten, ob aus ihrer Sicht die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. 

Die Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach, der Unteren Naturschutzbehörde und des Gesundheitsamtes zur allgemeinen Vorprüfung nach dem UVPG liegen vor.

Das Gesundheitsamt hat mit Datum vom 05.12.2023 mitgeteilt, dass davon auszugehen ist, dass wohl keine Auswirkungen auf andere Schutzgüter zu erwarten sind und demnach auf eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.

Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wurde mit Datum vom 29.11.2023 erstellt. Die Standorte für die beiden Brunnen sind aus naturschutzfachlicher Sicht nicht mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Eine Betroffenheit von Schutzgebieten oder Biotopen kann hier ausgeschlossen werden. Für die Errichtung der beiden Brunnen an den beiden Standorten ist aus naturschutzfachlicher Sicht eine Vorprüfung nach UVPG nicht erforderlich.

Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach nimmt dazu folgendermaßen Stellung:
Bei den Bohrungen zu Förderbrunnen werden vorübergehend, bis zum fertigen Ausbau der Brunnen das Grundwasservorkommen im Malmkarst aufgeschlossen und durch die vorgesehenen Zwischenpumpversuche beansprucht. Aufgrund der geringen Entnahmemengen und der beschränkten Dauer der Bohrungen sind Beeinträchtigungen auf das oberflächennahe Grundwasser, auf oberflächennahe Ökosysteme (Quellen, Feuchtbiotope, Auen usw.) oder auf benachbarte Grundwassernutzer nicht zu erwarten. Durch die folgende Erschließung des Grundwasservorkommens im Eisensandstein sowie den vorgesehenen Entnahmen im Rahmen der geplanten Pumpversuche sowie dem Entsandungspumpen sind nachteilige Auswirkungen auf die o. g. Schutzgüter ausgeschlossen. Dies belegen auch die Feststellungen bei den vorangegangenen Probebohrungen und Pumpversuchen. Da keine nachteiligen Auswirkungen auf andere Schutzgüter zu erwarten sind, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung entbehrlich.

Mit Bescheid vom 09.01.2024 hat das Landratsamt die Genehmigung für die Errichtung von zwei Brunnen sowie die Durchführung von Pumpversuchen erteilt.
Grundlage für die Entscheidung sind das Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach, die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, des Gesundheitsamtes und des Bergamtes Nordbayern. Im wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid sind verschiedene Inhalts- und Nebenbestimmungen enthalten. Diese regeln die Durchführung der Bohrungen und der Pumpversuche sowie die notwendigen Dokumentationen.
Weiterhin sind im gesamten Zeitraum der geplanten Maßnahmen (Bohrungen, Ausbau, Pumpversuche) zur Beweissicherung die Wasserstände der Brunnen Viersteinbrunnen (ZV Wettelsheimer Gruppe), Brunnen Schambach (Stadtwerke Treuchtlingen) sowie der Flachbrunnen FB 3 und FB 4 (Fa. Altmühltaler) kontinuierlich aufzuzeichnen. Ebenfalls sind für diesen Zeitraum auch die Wasserstände der amtlichen Grundwassermessstelle 703100208 einzuholen. Die genannten aufgezeichneten Wasserstände sind in Hinblick auf Reaktionen der Bohr- und Pumpmaßnahmen auszuwerten. Des Weiteren ist die Quellschüttung der Walkquelle (ZV Wettelsheimer Gruppe) über die bestehende Messeinrichtung zu messen und ebenfalls im Hinblick auf Reaktionen auf die Bohr- und Pumpmaßnahmen auszuwerten. 

Nach aktueller Mitteilung der Fa. Altmühltaler ist der Brunnen am Betriebsstandort Heusteige neben der Versuchsbohrung VB7 fertig gebohrt und ausgebaut. Das Brunnenhaus soll noch Ende August errichtet werden. Die Bohrarbeiten am zweiten Brunnen neben der Versuchsbohrung 8 sind am Laufen. Mit der Fertigstellung der Bohrung und des Ausbaus ist Ende September zu rechnen. Dann erfolgen die Pumpversuche an den beiden Brunnen. Im Anschluss ist noch die Auswertung durchzuführen sowie Dokumentation zu erstellen und dem Landratsamt Weißenburg – Gunzenhausen, sowie dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach zu übermitteln. Danach wird seitens der Fa. Altmühltaler zu entscheiden sein, ob und in welchem Umfang die Genehmigung für die Entnahme des Wassers aus dem Eisensandstein beantragt wird. 

Das wasserrechtliche Verfahren für die Entnahme aus dem Eisensandstein wird dann ebenfalls beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen durchgeführt. Ob und welche Mengen Altmühltaler nach dem erfolgten Bau der Brunnen und Pumpversuchen aus dem Eisensandstein entnehmen darf, wird in diesem Verfahren entschieden werden. Das förmliche Mineralwasseranerkennungsverfahren wird voraussichtlich ebenfalls erst nach Fertigstellung der Brunnen durchgeführt.

Nach aktueller Mitteilung der Fa. Altmühltaler ist der Brunnen am Betriebsstandort Heusteige neben der Versuchsbohrung VB7 fertig gebohrt und ausgebaut. Das Brunnenhaus soll noch Ende August errichtet werden. Die Bohrarbeiten am zweiten Brunnen neben der Versuchsbohrung 8 sind am Laufen. Mit der Fertigstellung der Bohrung und des Ausbaus ist Ende September zu rechnen. Dann erfolgen die Pumpversuche an den beiden Brunnen. Im Anschluss ist noch die Auswertung durchzuführen sowie Dokumentation zu erstellen und dem Landratsamt Weißenburg – Gunzenhausen, sowie dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach zu übermitteln. Danach wird seitens der Fa. Altmühltaler zu entscheiden sein, ob und in welchem Umfang die Genehmigung für die Entnahme des Wassers aus dem Eisensandstein beantragt wird. 

Das wasserrechtliche Verfahren für die Entnahme aus dem Eisensandstein wird dann ebenfalls beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen durchgeführt.

Ob und welche Mengen Altmühltaler nach dem erfolgten Bau der Brunnen und Pumpversuchen aus dem Eisensandstein entnehmen darf, wird in diesem Verfahren entschieden werden. Das förmliche Mineralwasseranerkennungsverfahren wird voraussichtlich ebenfalls erst nach Fertigstellung der Brunnen durchgeführt.

Informationen des Wasserwirtschaftsamtes

Das Wasserwirtschaftsamt in Ansbach ist die zuständige Fachbehörde in dem Verfahren. Alle wichtigen Informationen aus fachlicher Sicht finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

1. Schritt: Versuchsbohrung

Durch die Versuchsbohrungen einschließlich der Pumpversuche und Wasseranalysen können die ersten Hinweise und Kenntnisse gewonnen werden, ob im Eisensandstein eine Wasserqualität vorliegt, die für die Mineralwassererzeugung geeignet ist. Weiterhin können über die Pumpversuche hydraulische Kenngrößen wie z. B. die Gebirgsdurchlässigkeit oder auch die spezifische Brunnenergiebigkeit ermittelt werden (Wie viel Wasser [l/s] kann bei welcher Brunnenabsenkung [m] gewonnen werden). Gesicherte Aussagen, ob und wieviel Wasser nachhaltig gewonnen werden könnte, sind daraus nicht ableitbar.

2. Schritt: Brunnenbohrung und Pumpversuche

Weisen die Untersuchungen auf eine günstige Mineralisation hin und zeigen die Pumpversuche aus den Versuchsbohrungen, dass an den Standorten eine ausreichend hohe spezifische Brunnenergiebigkeit besteht, kann nach einem weiteren gesonderten Wasserrechtsverfahren die Errichtung von Förderbrunnen sowie die Durchführung von Pumpversuchen erfolgen. Da aus diesen Pumpversuchen erste gesicherte Abschätzungen des gewinnbaren Dargebotes abgeleitet werden sollen, wären an die Pumpversuche entsprechende Anforderungen (Dauer, Entnahmeleistung, Beweissicherungsmaßnahmen, Wasseranalysen, Ermittlung des Einzugsgebietes für eine bestimmte Entnahmemenge) zu stellen.

 

3. Schritt: Wasserförderung

Je nach den Ergebnissen aus Schritt 2 könnte im Anschluss eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für einen Förderbetrieb erteilt werden, max. in der Größenordnung, die durch die Vorerkundungen (Versuchsbohrung, Pumpversuche, Analysen, Einzugsgebietsermittlung) bis dahin sicher belegt ist. Dafür wäre ein erneutes Genehmigungsverfahren erforderlich.