Legehennen

Geflügelpest

Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel vor der Geflügelpest gelten im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen seit November 2022 verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen.

Seit April 2025 nehmen die Ausbrüche bei Geflügel insgesamt wieder ab. In Bayern wurde der letzte positive HPAI-Fall in einem geflügelhaltenden Betrieb am 12.03.2025 gemeldet. Vereinzelt werden hingegen noch Fälle bei Wildvögeln nachgewiesen. In Bayern wurden bisher 89 HPAIV-Nachweise bei verendeten Wildvögeln festgestellt. Bei den betroffenen Wildvogelarten handelt es sich zumeist um Wildgänse oder Schwäne. Seit Oktober 2024 waren in Deutschland 45 Vogelhaltungen betroffen, davon 9 Geflügelhaltungen in Bayern.

Nach der aktualisierten Geflügelpest-Risikobewertung des Landesamtes für Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 28.04.2025 wird das Eintragsrisiko in bayerische Betriebe als moderat und für die Verbreitung zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) als gering eingestuft. Weiterhin entscheidend sind die bekannten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch den Tierhalter.

Für die Früherkennung und eine Einschätzung des aktuellen, tatsächlichen Risikos ist es wichtig, dass ungewöhnliche Totfunde von Wildvögeln, besonders verendete Wasservögel und Greifvögel, gemeldet und die Tiere im Rahmen des passiven Monitorings (ganzjährig) untersucht werden.

Tierhalter sind auch bei ruhiger Seuchenlage aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß GeflPestSchV Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten oder im Falle eines Seuchenverdachts die zuständige Behörde zu informieren.

Geflügelhalter können hier z. B. mit Hilfe der sog. AI-Risikoampel der Universität Vechta das individuelle Risiko für einen Eintrag von Geflügelpest in den eigenen Tierbestand einschätzen und Optimierungsempfehlungen erhalten.

Eine Übersicht der aktuellen Fälle von HPAI in Bayern und Deutschland ist auf der Seite des LGL zusammengestellt.

 


Grundlegende Informationen zur Geflügelpest

Die Geflügelpest ist eine für Hausgeflügel hochansteckende Erkrankung und verläuft meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein und sind oft wenig typisch, hierzu zählen u.a. stumpfes, gesträubtes Federkleid, schnell fortschreitende Teilnahmslosigkeit, Verweigerung von Futter und Wasser, Atemnot, Niesen, Wässrig-schleimiger grünlicher Durchfall, aber auch Wassereinlagerungen (Ödeme) am Kopf und blaurote Verfärbungen an Kopfanhängen und Füßen. Erkrankte Tiere können zudem zentralnervöse Störungen entwickeln, gekennzeichnet durch abnorme Kopfhaltung und Gleichgewichtsstörungen. Vor allem Hühner und Puten sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen, hier können bis zu 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben.

Grundlegende Information zur Meldepflicht von Geflügelhaltungen

Meldepflicht beim Veterinäramt

Vor dem Hintergrund des Geflügelpestgeschehens in Deutschland werden Tierhalter von Geflügel an ihre Anzeige- und Registrierungspflicht gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) erinnert. Jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln ist, unabhängig von der Größe des Bestandes, verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Auch Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Meldepflicht beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weißenburg
Neben der Meldepflicht beim Veterinäramt sind zudem Geflügelhaltungen unverzüglich dem: 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Roth-Weißenburg in Weißenburg i. Bay.
Bergerstraße 2
91781 Weißenburg i. Bay.
Tel. 09141 875-0, Fax: 09141 875-209 
E-Mail: poststelle@aelf-rw.bayern.de

anzuzeigen. Den Vordruck zur Anzeige der Meldepflicht finden Sie hier.

Für Marktbestücker

Den Vordruck zur Anzeige einer Sentinelhaltung von Geflügel finden Sie hier.

Notfälle außerhalb der Dienstzeiten

Bei Verdacht des Auftretens einer Tierseuche außerhalb der Dienstzeiten oder an Wochenenden ist der Amtstierarzt über die zuständige Polizeiinspektion zu verständigen.

Polizeiinspektion Weißenburg             
 09141 8687-0

Polizeiinspektion Gunzenhausen         
09831 6788-0

Polizeiinspektion Treuchtlingen          
09142 9644-0

Presseanfragen

Presseanfragen richten Sie bitte direkt an die Pressestelle (Claudia Wagner, Tel. 09141 902-390, E-Mail: pressestelle.lra@landkreis-wug.de). Vielen Dank.