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Thema im Bauforum des Landkreises: der „Bauturbo“ und die damit verbundenen Erleichterungen
Seit Ende 2025 gilt deutschlandweit der sogenannte „Bauturbo“. Auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen will man so Bauvorhaben nicht nur deutlich beschleunigen, sondern auch erleichtern. Ziel ist es, mit Zustimmung der Kommunen die Anzahl der Bauleitplanverfahren zu verringern und gleichzeitig Rechtssicherheit für Bauherren und Gemeinden zu schaffen. Grundlage ist neben der unbefristeten Änderung einzelner Vorschriften eine neue Regelung im Baugesetzbuches (BauGB), der es ermöglicht, befristet von bestimmten Vorgaben abzuweichen. Der „Bauturbo“ betrifft in der Regel ausschließlich Wohnbauvorhaben.
Der „Bauturbo“ ist zeitlich begrenzt und soll gezielt eingesetzt werden, betonte Landrat Manuel Westphal bei einer Informationsveranstaltung für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Verwaltungen im Gemeindezentrum in Pfofeld. Allerdings komme auch nicht jedes Vorhaben dafür infrage. Wie während des jüngsten Bauforum erläutert wurde, bleibt die Zustimmung der Gemeinde zentraler Bestandteil des Verfahrens.
Diese wird auch weiterhin frühzeitig in die Prüfung eingebunden, wenn der „Bauturbo“ anwendbar ist. Der Unterschied zum klassischen Einvernehmen besteht aber darin, dass die Gemeinde von bauplanungsrechtlichen Hindernissen abweichen lassen kann. Dadurch liegt der Zeitvorteil für den Bauherren am „Weglassen“ einer sonst erforderlichen Bauleitplanung für seine Einzelgenehmigung. „Der Bauherr soll das Vorhaben vorab mit der Gemeinde abstimmen, die formelle Feststellung erfolgt anschließend durch uns als Untere Bauaufsichtsbehörde. Gleichzeitig werden Umwelt- und Fachbelange weiterhin berücksichtigt“, erläuterte Patrick Treiber von der Bauverwaltung am Landratsamt.
Je nach Einzelfall kann eine Umweltprüfung oder zumindest eine Vorprüfung erforderlich sein, etwa nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Kosten dafür trägt der Antragsteller. Auch städtebauliche Verträge können parallel abgeschlossen werden, um Ausgleichsmaßnahmen oder Infrastrukturfragen zu regeln.
Simon Uebler, Abteilungsleiter, betonte: „Der ‚Bauturbo‘ ist kein Freifahrtschein. Im Außenbereich ist die Anwendung nur eingeschränkt möglich und an enge gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Zudem überwacht das Landratsamt die unterschiedlichen Fristen im Verfahren, was mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten schafft.“
„Mit dem neuen Instrument ‚Bauturbo‘ hoffen wir auf eine spürbare Entlastung für die Bauherren und die Gemeindeverwaltungen. Unter dem Strich soll er maßgeblich dazu beitragen, dass schneller Wohnraum geschaffen werden kann“, so Landrat Manuel Westphal.
Insgesamt sei bei dem Thema eine beachtliche Dynamik vorhanden, sagte Treiber: „Das entwickelt sich derzeit fast täglich weiter.“ Die Veranstaltung in Pfofeld, zu der der Landkreis eingeladen hatte, hatte laut Landrat Westphal vor allem ein Ziel: „Wir wollen alle Bauämter im Landkreis auf den gleichen Wissenstand bringen und ins Boot holen. Es wäre wünschenswert, wenn der ‚Bauturbo‘ möglichst umfassend eingesetzt werden würde.“
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts zur Verfügung.