Reines und sauberes Wasser wird von einer Wasserkaraffe in ein Glas eingeschenkt.

Wassercent startet: Erste Erhebung ab 01. Juli 2026

Zum 01. Januar 2026 hat der Freistaat Bayern den sogenannten Wassercent (auch Wasserentnahmeentgelt) eingeführt. Die erste Erhebung des neuen Wasserentnahmeentgelts erfolgt im Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Dezember 2026. Die ersten Zahlungen werden 2027 fällig.

Wer muss den Wassercent zahlen?

Betroffen sind alle, die Grundwasser aus einem eigenen Brunnen entnehmen – darunter öffentliche Wasserversorger, Unternehmen und private Entnehmer. Haushalte, die ihr Wasser über die öffentliche Versorgung beziehen, zahlen den Wassercent nicht direkt – die Wasserversorger geben die Kosten anteilig weiter.

Wie hoch ist der Wassercent?

Das Entgelt beträgt 10 Cent pro Kubikmeter entnommenen Grundwassers. Ein Freibetrag von 5.000 Kubikmetern pro Jahr gilt für alle Entnehmer. Für den ersten Halbjahres-Erhebungszeitraum 2026 liegt der Freibetrag bei 2.500 Kubikmetern.

Woher weiß das Landratsamt, wie viel Wasser entnommen wird?

Für die zugrunde gelegte Entnahmemenge besteht eine Wahlmöglichkeit der Entnehmer: Für die Berechnung wird entweder die im Bescheid festgelegte Entnahmemenge oder die tatsächlich entnommene Menge herangezogen. Wer die tatsächliche Menge melden möchte, kann dies bis 01. März 2027 beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen tun. Eine Messpflicht besteht dazu nicht, jedoch muss die Menge glaubhaft gemacht werden – etwa durch dokumentierte Zählerstände von Wasseruhren oder Stromzählern an Pumpen zum 01. Juli und 31. Dezember 2026. Die Dokumentation ist für die erforderliche Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Wassermenge erforderlich. Bereits bestehende Messverpflichtungen aus anderen Gründen, beispielsweise aus dem Zulassungsbescheid oder der Eigenüberwachungsverordnung, bleiben unberührt.

Im Herbst 2026 informiert das Landratsamt alle potenziell Entgeltpflichtigen schriftlich über das Verfahren und die Möglichkeit der elektronischen Meldung, auch für den ersten Erhebungszeitraum.

Weiterführende Informationen zum Thema Wassercent finden Sie hier.