Kinder und Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind, erhalten vom Amt für Familie und Jugend Eingliederungshilfen. Diese können ambulant, teilstationär oder stationär geleistet werden.
Von seelischer Behinderung spricht man, wenn seelische Störungen vorliegen (z.B. ADHS, Autismus, Depressionen) und deswegen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Mögliche Eingliederungshilfen sind:
Heilpädagogische Behandlungen
Schulbegleitungen
Legasthenie und Dyskalkulie-Therapien (siehe hierzu Info-Blatt)
Betreuung in heilpädagogischen Tagesstätten
Unterbringung in stationären Einrichtungen (Heimen)
Diese Webseite verwendet Cookies und das Webanalyse-Tool „Matomo“.
Wenn Sie durch unsere Seiten surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden.
Weitere Informationen dazu sowie eine Widerspruchsmöglichkeit gibt
es hier.