Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bietet eine umfassende Palette, um jungen Menschen und ihren Erziehungsberechtigten beim Auftauchen von Problemen angemessen helfen zu können.
Nach dem Recht der Kinder- und Jugendhilfe können
Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes,
Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie,
Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege,
Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge Volljährige.
in Anspruch genommen werden (§ 27 SGB I). Nähere Informationen finden Sie auf den Unterseiten.