Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Jugendschutz im Bereich der Medien

Der Jugendschutz erfasst die Bereiche der Trägermedien (Druckmedien, Musikmedien, Video, Kino, Computerspiele, Bildschirmspielgeräte) und der Telemedien (Internet, Fernsehen, Rundfunk, Mediendienste).

Der Jugendschutz im Bereich der Medien richtet sich in erster Linie an Erwachsene, d.h. die herstellenden und vertreibenden Personen von Medien, an die Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufs- und Verleihstellen, Gewerbetreibende und Veranstaltende. Medienschutz betrifft jedoch auch die Kinder und Jugendlichen und deren Eltern, da durch viele Altersvorgaben der Medienkonsum gesteuert wird (z. B. Alterseinstufungen bei Computerspielen).

Strafverfolgt werden wiederum nur Erwachsene, vorrangig oben genannte Anbieterinnen und Anbieter und Gewerbetreibende, nicht die Medien konsumierenden Kinder und Jugendlichen.

Kooperationspartner

Die Kooperationspartner sind bei der ordnungsrechtlichen Abwicklung der Sanktionen v.a. die örtlichen Polizeidienststellen, die Stadt- und Gemeindeverwaltungen und das Ordnungsamt. Die Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen und Multiplikatoren sollten laufend über die gesetzlichen Vorschriften informiert werden.