Kinder- & Jugendschutz

Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates.

Die Pflege und Erziehung der Kinder liegen in erster Linie in der Verantwortung der Eltern. Andererseits dürfen Kinder auch und gerade in ihrem Elternhaus nicht gefährdet werden. Das Amt für Jugend und Famile ist verpflichtet, allen Hinweisen nachzugehen, wenn Kinder in Gefahr sein könnten.

Der gesetzliche Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ergibt sich u.a. aus dem § 8a SGB VIII.

Er teilt sich in folgende Aufgabengebiete:

Handlungsfeld des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Kinder und Jugendliche müssen lernen, die Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie zusammen mit anderen zu bewältigen. Ebenso sollen sie Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erlernen. Auch Eltern müssen befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden im Rahmen der Kommunalen Jugendarbeit geleistet.

Handlungsfeld des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes

… ist es, für Kinder und Jugendliche eine positive Kultur des Aufwachsens zu schaffen, in der denkbare Gefährdungen weniger Chancen zur Entfaltung haben. Die Förderung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist ein wichtiges Anliegen.

Zu den Gefährdungen gehören z.B. Suchtmittel wie Alkohol und Drogen, Medien, Sekten, Extremismus, Sexualität, Gewalt von, aber auch gegen Kinder und Jugendliche.

Aufgaben der Jugendschutzfachkräfte

Zum Aufgabengebiet der Jugendschutzfachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe gehören Information, Beratung und Aufklärung von Eltern, Gewerbetreibenden, Behörden, freien Trägern und der Öffentlichkeit. Die Mitarbeit in Arbeitsgruppen aber auch die Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen, die Jugendschutzaufgaben wahrnehmen, sowie die Fortbildung von Pädagogen und Multiplikatoren zählen zum Aufgabenbereich. Ebenso wichtig ist die Beratung und Begleitung der Veranstalter im Bereich des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes.