Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges

(z.B. Importfahrzeug) in Deutschland

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Alle ausländischen Fahrzeugpapiere
  • Falls vorhanden die COC-Bescheinigung (EU-Übereinstimmungsbescheinigung)
  • Ggf. Gutachten nach § 21 StVZO bzw. § 13 EG-FGV zur Erlangung der Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
  • Ausländische Kennzeichen (bei noch zugelassenen Fahrzeugen)
  • Kaufvertrag ggf. Übersetzung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel (vom Fahrzeughalter), falls aktuelle Anschrift auf diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes (bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister)
  • Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, soweit Zulassung durch einen Dritten erfolgt
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Vollmacht mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile/Vormund) - wenn nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist, dann ist eine Negativbescheinigung zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts erforderlich; außerdem den Führerschein bzw. Schwerbehindertenausweis des Minderjährigen
  • SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kfz-Steuer mit Unterschriften des Fahrzeughalters und des Kontoinhabers (nicht des Bevollmächtigten)
  • Bei EU-Import: Einfuhrumsatzsteuererklärung
  • Bei Import aus Nicht-EU-Ländern: Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung

Downloads – Formularvordrucke