Neuausstellung von Fahrzeugpapieren

bei Verlust oder Diebstahl

  • Noch vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I oder II
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel (vom Fahrzeughalter), falls aktuelle Anschrift auf diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes (bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister)
  • Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, soweit Beantragung durch einen Dritten erfolgt
  • Bei auf Minderjährige zugelassene Fahrzeuge: Vollmacht mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile/Vormund); wenn nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist, dann ist eine Negativbescheinigung zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts erforderlich
  • Bei Verlust: Abgabe einer „Versicherung an Eides statt“ notwendig. Diese kann nur der eingetragene Fahrzeughalter (bei Firmen: zeichnungsbefugte Person; bei Vereinen: Vereinsvorstand) abgeben. Eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich. Die „Versicherung an Eides statt“ muss bei der Zulassungsstelle oder einem Notar abgegeben werden.
  • Bei Diebstahl: Abdruck der Diebstahlanzeige der Polizei

Eine abhanden gekommene bzw. gestohlene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird bundesweit über das Kraftfahrtbundesamt ausgeschrieben.

Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach einer Wartezeit von 4 bis 6 Wochen ausgestellt werden.