Saisonkennzeichen

Vergabe - Änderung - Löschung

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
  • Bisherige Kennzeichenschilder des Fahrzeuges
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel (vom Fahrzeughalter), falls aktuelle Anschrift auf diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes (bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister)
  • Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, soweit Zulassung durch einen Dritten erfolgt
  • Bei auf Minderjährige zugelassene Fahrzeuge: Vollmacht mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile/Vormund); wenn nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist, dann ist eine Negativbescheinigung zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts erforderlich
  • SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kfz-Steuer mit Unterschriften des Fahrzeughalters und des Kontoinhabers (nicht des Bevollmächtigten)
  • Ausgefüllter „Antrag auf Zuteilung eines Saisonkennzeichens“ (bei Löschung des Saisonzeitraumes nicht notwendig)