Wiederzulassung

erneute Zulassung auf den gleichen Fahrzeughalter

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung
  • Kennzeichenschilder
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel (vom Fahrzeughalter), falls aktuelle Anschrift auf diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes (bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister)
  • Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, soweit Zulassung durch einen Dritten erfolgt
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Vollmacht mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile/Vormund) - wenn nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist, dann ist eine Negativbescheinigung zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts erforderlich; außerdem den Führerschein bzw. Schwerbehindertenausweis des Minderjährigen
  • SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kfz-Steuer mit Unterschriften des Fahrzeughalters und des Kontoinhabers (nicht des Bevollmächtigten)