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Servicezeiten
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung erfolgen können, um längere Wartezeiten für Sie zu vermeiden. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Personenstandsrecht
Das Landratsamt führt die Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis. Als Ansprechpartner für standesamtliche Angelegenheiten stehen Ihnen die Standesämter bei den Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften zur Verfügung. Die Standesbeamten und -beamtinnen beurkunden sämtliche Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle), führen die jeweiligen Register und nehmen u.a. auch Vaterschaftsanerkenntnisse entgegen.
Beglaubigung deutscher Urkunden zur Verwendung im Ausland
Wenn Sie eine deutsche Urkunde (z.B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung) im Ausland verwenden wollen, so wird die Anerkennung der Urkunde durch die ausländischen Behörden in der Regel von einer Apostille oder Legalisation der deutschen Urkunde abhängig gemacht.
Um den Apostille- bzw. Legalisationsvermerk auf der Urkunde zu erhalten, ist folgende Vorgehensweise erforderlich
- Ausstellung der Urkunde durch das zuständige Standesamt bzw. Meldeamt
- Vorlage dieser (Original)Urkunde beim Landratsamt zur Anbringung der sog. "Vorbeglaubigung". (Die Vorbeglaubigung kann nur für Urkunden erteilt werden, die ein Standesamt oder eine Meldebehörde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ausgestellt hat.)
- Vorlage der Urkunde bei der Regierung von Mittelfranken
Amtliche Beglaubigungen von Kopien (z. B. Zeugnisse) und Unterschriften erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Kontaktperson: Herr Eckerlein
Weiterführende Links
Verwendung deutscher Urkunden im Ausland - Regierung von Mittelfranken
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