Jagdausübung
 
 

Jagdausübung

Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.

Das Landkreisgebiet ist in 13 Hegegemeinschaften gegliedert. Hegegemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Jagdausübungsberechtigten mehrerer benachbarter Reviere. Im Landkreis gibt es zwei Vereinigungen von Jägern, die Jägervereinigung Weißenburg im Bayerischen Jagdverband e.V. und den Jagdverein Gunzenhausen e. V., deren Einzugsgebiete wiederum sieben (Weißenburg) bzw. sechs (Gunzenhausen) Hegegemeinschaften umfassen.

Jagdpachtverträge

Durch einen Jagdpachtvertrag wird das grundsätzlich den Grundstückseigentümern zustehende Jagdausübungsrecht an einen oder mehrere Jäger verpachtet.

Jagdpachtverträge sollen auf eine Dauer von 9 Jahren schriftlich abgeschlossen werden. Bereits laufende Jagdpachtverträge können auch auf kürzere Zeit verlängert werden. Beginn und Ende der Pachtzeit sollen dabei mit Beginn und Ende des Jagdjahres zusammenfallen. Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat. Für besondere Einzelfälle können Ausnahmen zugelassen werden. Die Gesamtfläche, auf der einem Jagdpächter die Ausübung des Jagdrechts zusteht, darf nicht mehr als 1.000 Hektar umfassen.

Abschussplanung

Die Abschussregelung soll dazu beitragen, dass ein gesunder Wildbestand aller heimischen Tierarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Tierarten gesichert ist, deren Bestand bedroht erscheint.

Der Abschussplan ist für den Zeitraum von ein bis drei Jahren zahlenmäßig getrennt nach Wildart und Geschlecht vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand, bei verpachteten Eigenjagdrevieren im Einvernehmen mit dem Jagdberechtigten aufzustellen und von der Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat zu bestätigen oder festzusetzen. Bei der Abschussplanung ist neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen. Den zuständigen Forstbehörden ist vorher Gelegenheit zu geben, sich auf der Grundlage eines forstlichen Gutachtens über eingetretene Wildschäden an forstlich genutzten Grundstücken zu äußern und ihre Auffassung zur Situation der Waldverjüngung darzulegen. Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es Abschusspläne für Schalenwild und in einigen Revieren für Gams- sowie Muffelwild. Der Revierinhaber ist verpflichtet, den Abschussplan für Schalenwild notfalls unter Hinzuziehung anderer Jagdscheininhaber zu erfüllen. Für andere im Landkreis vorkommende Wildarten wie Wildschweine, Füchse, Feldhasen, Marder, Graugänse, Stockenten usw. gibt es keine Abschusspläne

Streckenlisten

Am Ende eines Jagdjahres ist dem Landratsamt die Streckenliste als Nachweis über erlegtes und verendet aufgefundenes Wild vorzulegen.

Pro Revier ist hierbei eine Streckenliste zu führen. Diese ist spätestens bis zum 10.04. eines Jahres dem Landratsamt vorzulegen. Die Listen werden anschließend geprüft, erfasst und weiter gemeldet. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den „Wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Streckenliste“, die sie unten als Download finden. Dort finden Sie ebenfalls sämtliche Vorlagen für die Streckenlisten.

JagdOnline – die digitale Streckenliste

Die digitale Streckenliste ist eine kostenlose Online-Anwendung, mit der die Streckenliste einfach und sauber geführt werden kann. Das Programm enthält zudem Plausibilitätsprüfungen, um fehlerhafte Eingaben zu vermeiden, sowie verschiedene Auswertungsmöglichkeiten. Zudem besteht eine Schnittstellenverbindung zu unserem Jagdprogramm, sodass die Strecken automatisch an uns übermittelt werden. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist es dennoch nötig, uns am Ende des Jagdjahres ein schriftliches Exemplar der Streckenliste zukommen zu lassen. Dieses kann aber direkt aus dem Programm heraus gedruckt werden. 

Sollten Sie Interesse an der digitalen Streckenliste haben, können Sie sich gerne am Ende dieser Seite über das dort hinterlegte Handbuch sowie ein Video genauer informieren. Für eine Registrierung wenden Sie sich bitte an den obenstehenden Ansprechpartner.

Hegeschau

Zur Überwachung der Durchführung der Abschusspläne finden jährlich öffentliche Hegeschauen statt.

Diese haben die Aufgabe, Informationen zu vermitteln, insbesondere über die Entwicklung der Wildschadenssituation und der Waldverjüngung unter Berücksichtigung der Gutachten der Forstbehörden zum Zustand der Vegetation, die Erfüllung der Abschusspläne, die körperliche Verfassung des Wildes und die strukturelle Entwicklung der Wildbestände unter Berücksichtigung des Kopfschmucks des erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes, die Bestandsentwicklung der nichtabschussplanpflichtigen Wildarten und die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der freilebenden Tierwelt. Die Revierinhaber sind verpflichtet, den Kopfschmuck des gesamten in ihren Jagdrevieren im letzten Jagdjahr erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes bei der öffentlichen Hegeschau vorzulegen. Die Jagdbehörde legt im Einvernehmen mit der Forstbehörde den Zeitpunkt der öffentlichen Hegeschau fest und ordnet an, ob der Kopfschmuck für ihren Amtsbezirk geschlossen oder gebiets- oder wildartenweise getrennt vorzulegen ist. Sie kann von der Verpflichtung zur Vorlage des Kopfschmucks im Einzelfall zur Vermeidung außergewöhnlicher Schwierigkeiten befreien. Die Durchführung der öffentlichen Hegeschau obliegt den anerkannten Vereinigungen der Jäger (Jagdverein Gunzenhausen, Jägervereinigung Weißenburg), die auch die Kosten hierfür tragen. Die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben obliegt jedoch der Jagdbehörde.

Jagdaufseher

Der Revierinhaber kann zum Schutz der Jagd volljährige, zuverlässige Personen als Jagdaufseher anstellen.

Die Bestätigung darf nur versagt werden, wenn der Jagdaufseher nicht Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins ist oder Bedenken gegen seine persönliche Zuverlässigkeit oder fachliche Eignung bestehen.

Anleitungsvideo: Digitale Streckenliste JagdOnline Bayern