Jagdscheinrecht
 
 

Jagdscheinrecht

Jagdschein und der Falknerjagdschein sind Urkunden, mit welchen der Inhaber sein Recht zur Jagdausübung nachweist.

Sie werden als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein (etwa für Jagdgäste) für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.

Den Jagdschein kann lösen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden.

Der Jagd- und der Falknerjagdschein werden auf Antrag erteilt. Der Antrag auf Erteilung eines Jugendjagdscheins bedarf zusätzlich der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter / des gesetzlichen Vertreters. Das Antragsformular steht unten zum Download bereit.

Um Wartezeiten für die Erteilung des Jagdscheins zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen sich frühzeitig (im Vorfeld der Jägerprüfung während des Vorbereitungskurses) mit uns in Verbindung zu setzen. Dadurch ist es uns möglich, bereits vorab die für die Erteilung eines Jagdscheins benötigte Zuverlässigkeitsprüfung durchzuführen. Ein kurzer Anruf genügt.

Bei der Ersterteilung eines Jagd- und Falknerjagdscheins benötigen wir das Zeugnis über die bestandene Jäger- bzw. Falknerprüfung im Original.

Außerdem müssen Sie eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen. Dazu benötigen wir eine schriftliche Versicherungsbestätigung, aus der die Gültigkeitsdauer und die Deckungssummen hervorgehen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass eine Beitragsrechnung o. Ä. nicht ausreichend ist. Die Gültigkeitsdauer der Versicherungsbestätigung muss den beantragten Zeitraum des Jagdscheins vollständig umfassen!

Des Weiteren ist ein Passbild aus neuester Zeit, d. h. nicht älter als ein Jahr, erforderlich. Dieses muss nicht biometrisch sein, darf aber nicht größer als 4 x 5 cm sein.

Ein Jagdschein kann bis zu fünfmal verlängert werden, ehe Sie ein neues Jagdscheinheft benötigen. Für die Verlängerung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Eigenhändig unterschriebener Antrag
  • Versicherungsbestätigung
  • NUR wenn Ihr Jagdschein nicht mehr verlängert werden kann und Sie ein neues Jagdscheinheft benötigen: Passbild aus neuester Zeit