Leistungsgewährung
Die Leistungsgewährung kümmert sich um die Sicherung des Lebensunterhalts, hierzu gehören u.a.:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Kosten der Unterkunft
- Bildungs- und Teilhabeleistungen
- Wohnungserstausstattung
- Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
Rechtsbehelfsstelle
Die Rechtsbehelfsstelle ist zuständig für die Bearbeitung von Widersprüchen, Klageverfahren sowie der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung.