Jobcenter SGB II Weißenburg-Gunzenhausen

Das Jobcenter SGB II Weißenburg-Gunzenhausen ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Weißenburg und des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen.

Das Jobcenter ist für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (= Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) zuständig. Im Vordergrund steht die soziale und berufliche Integration sowie die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts.  Anträge, Veränderungsmitteilung oder Nachrichten können Sie bequem hier erledigen.

  • Das Jobcenter SGB II Weißenburg-Gunzenhausen befindet sich im Gebäude der Agentur für Arbeit in Weißenburg.
  • Neukunden melden sich bezüglich der Antragstellung in der Eingangszone.
  • Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen beim zuständigen Arbeitsvermittler bzw. bei den Mitarbeitern bezüglich Geldleistungen nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.

Organisation des Jobcenters SGB II Weißenburg-Gunzenhausen

Der Bereich „Markt & Integration“ des Jobcenters Weißenburg gliedert sich in drei Bereiche: Der Eingangszone, der Arbeitsvermittlung und dem Fallmanagement.

Die Eingangszone ist die erste Anlaufstation für Kunden.

Hier werden die Sachverhalte aufgenommen und Termine für die jeweiligen Ansprechpartner/ Bereiche vereinbart. Die Aushändigung notwendiger Antragsformulare sowie die Entgegennahme von Unterlagen erfolgt ebenfalls in der Eingangszone.

Durch die gezielte Arbeitsvermittlung können Arbeitssuchende wieder in Arbeit bzw. Ausbildung integriert werden. 

Langzeitarbeitslose oder junge Arbeitssuchende mit fehlenden Qualifikationen können Förderleistungen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen erhalten, um so ihre Chancen auf Eingliederung in dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Im Fallmanagement erhalten Kunden in schwierigen Lebenssituationen professionelle Hilfestellung. Gemeinsam mit dem Fallmanager  und evtl. hinzugezogenen Beratungsstellen (z. B. Amt für Jugend und Familie, Schuldnerberatung) werden gemeinsam nach Lösungen der Probleme - welcher einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen -  gesucht.

Die Leistungsgewährung kümmert sich um die Sicherung des Lebensunterhalts, hierzu gehören u.a.:

  • Bürgergeld
  • Sozialgeld
  • Kosten der Unterkunft
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen
  • Wohnungserstausstattung
  • Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

Die Rechtsbehelfsstelle ist zuständig für die Bearbeitung von Widersprüchen, Klageverfahren sowie der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung.